Corona-Rundschreiben 21
Liebe Geschwister,
mit der Losung des 1. Aprils grüße ich euch: „Herr, tue meine Lippen auf, dass mein Mund deinen Ruhm verkündige.“ (Ps 51,17). Dreierlei Einsicht zeigt sich für mich in diesem schönen Vers des 51. Psalms. 1. David legt sein Tun und Reden in die Hand Gottes. Er sieht ab von seiner eigenen Begrenztheit, seiner Sündhaftigkeit und seiner Scham. Er übergibt sein ganzes Wesen in die Obhut Gottes, des Schöpfers Himmels und der Erde. 2. Der Herr, unser Gott, kann ganz wunderbar unseren Mund öffnen, sodaß sogar wir „einfältigen Tröpfe“ göttlich erhabene Dinge aussprechen können. 3. Wenn Gott einem Menschen den Mund auftut, so wird Gott gelobt und gepriesen. Worte der Barmherzigkeit, des Friedens und der Tugend werden erklingen. Bleibt der Mensch oberster Sachwalter seiner Worte, so mögen Eitelkeit, Zorn, Falschheit und Hochmut Unfrieden stiften. Bewahren wir unsere Geschwister vor letzterem.
Ein Psalmvers zur rechten Zeit also. Wir haben durch die neue Corona-SchutzVerordnung gute Möglichkeiten, nahezu unverstellt unseren Mund und unser Tun zu nutzen, um Gott zu loben, unseren Nächsten zu lieben und Gemeinschaft zu leben und dort alles zum Besten zu wenden.
Die Sächsische Staatsregierung hat via des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Diese neue Verordnung des Freistaates tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April 2022[1].
1. Was ist neu?
Die Regelungen der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung gehen davon aus, dass ab dem 3. April 2022 alle Schutzmaßnahmen in die Eigenverantwortung der einzelnen Gemeindeglieder gelegt sind. Für das kirchliche und religiöse Leben bestehen keine Einschränkungen mehr. Die Verordnung zielt „auf den Schutz von Menschen ab, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko“ von Erkrankungen haben.
Wir haben also unsere ureigenen LKG-Möglichkeiten wieder, die wir in der uns gewohnten Verantwortung gerne und fröhlich wahrnehmen wollen. So können wir nun allen, die dies wünschen, die Teilnahme an Stunden, Gottesdiensten, Hauskreisen und Bibelstunden und anderen Möglichkeiten des Gemeinschaftslebens ermöglichen, da wir diese uneingeschränkt durchführen können. Dies ist sehr erfreulich! Gleichwohl wird es Geschwister geben, die aus unterschiedlichen Gründen die eingeübten Vorsichtsmaßnahmen für sich weiterhin wünschen. Diesen Wunsch wollen wir im Blick behalten und diesen genauso die Teilnahme und Gemeinschaft ermöglichen.
Es ist möglich, gleichzeitig anzufangen, loszulegen, weiterzumachen UND Rücksicht aufeinander zu nehmen. Der liebe Gott hat dazu die ‚Zeit‘ geschaffen (so ein Sprichwort), damit nicht alles auf einmal passieren muß! Manch ein Wiederanfang, manches Weitermachen benötigt einen Weg, einen Prozeß des (wieder) Zusammenfindens. Wenn noch nicht ganz klar ist, wie sich jeder wieder mit einbringen kann, so laßt euch Zeit, probiert aus, nehmt Rücksicht. Doch bitte tut es!
Unsere Zusammenkünfte finden NICHT im öffentlichen Raum statt (sondern im privaten Raum, wenngleich wir offen sind für Gäste). Daher gilt auch die Empfehlung des Mindestabstandes und des Maskentragens der Corona-Schutz-Verordnung nicht für uns. Da wir uns nicht (mehr) auf eine Verordnung berufen können (was das Tragen von Masken, den Sicherheitsabstand etc. angeht), ist es alleine an uns, alles zum Besten zu wenden. Daher kann es dem Frieden und der Gemeinschaft dienen, hier jeden selbst entscheiden zu lassen, wie er es z.B. mit der Maske halten möchte. Es könnten bei Uneinigkeit z.B. Zonen mit erhöhtem Abstand und solche ohne eingerichtet werden.
Ebenso mag die Rückkehr zur Feier des Heiligen Abendmahls in beiderlei Gestalt mit einem gemeinsamen Kelch ein längerer Weg sein, der gemeinsam gegangen werden will. Doch auch hier wollen wir ermutigen, diesen zu gehen.
2. Musikarbeit
Die Chor- und Musikarbeit wie auch die Posaunenarbeit ist wieder ganz normal und in Innenräumen möglich. Insbesondere möchten wir dazu aufrufen, dort wieder Gesangs- und Musikarbeit zu beginnen, wo schon länger nicht musiziert wurde.
Wir wollen wieder unter den Bedingungen unserer LKG-Normalität musizieren. Es mag sein, daß wir uns auch hier auf den Weg machen müssen und dies (teilweise) wieder einzuüben haben. In gegenseitiger Wertschätzung und Rücksichtnahme wird das möglich sein (siehe unter I.).
Stephan Hoffmann leitet diese Informationen noch an die Geschwister der Musikarbeit weiter.
„Was wir gesehen und gehört haben, das verkündigen wir euch.“ (1 Joh 1,3). Der Lehrtext des 1. Aprils richtet unseren Blick auf die uns aufgetragene Weitergabe des Evangeliums. Ein Ziel der Verkündigung des Johannes ist die Gemeinschaft: „Was wir gesehen und gehört haben, das verkündigen wir euch, auf daß ihr mit uns Gemeinschaft habt; und unsre Gemeinschaft ist mit dem Vater und mit seinem Sohn Jesus Christus.“, so der vollständige 3. Vers. Eine ganz und gar herrliche Verbindung von Verkündigung und Gemeinschaft, die wir ganz und gar gerne auf uns beziehen dürfen. Lassen wir uns dadurch erbauen. Denn: Was unsere Seele beschaut und womit sie umgeht, das erfüllt das Herz. Daher ist es durchaus angeraten, wenn wir Christen das Herrliche betrachten, das uns mit Friede und Freude erfüllt. Und dabei jene Dinge, die mit Qual und Unruhe verbunden sind, möglichst hinter uns lassen; sie nicht in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen stellen. Auch wenn wir vieles zu tragen haben, dürfen wir mit erhobenem Haupte auf unseren Herrn und Meister Jesus Christus schauen.
Möge der Frieden Gottes, der höher ist als jede menschliche Vernunft, euch und eure Gemeinschaft erfüllen und leiten.
Mit herzlichen Grüßen, auch im Namen des Vorstands und
Gott befohlen
Dr. Jörg Michel
(Landesinspektor)
[1] https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2022-03-31.pdf