Corona-Rundschreiben 21

Die Regelungen der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung gehen davon aus, dass ab dem 3. April 2022 alle Schutzmaßnahmen in die Eigenverantwortung der einzelnen Gemeindeglieder gelegt sind. Für das kirchliche und religiöse Leben bestehen keine Einschränkungen mehr. Die Verordnung zielt „auf den Schutz von Menschen ab, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko“ von Erkrankungen haben.

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